Kurzzeitpflege

Wer pflegt und betreut, wenn die Bezugspersonen im Urlaub oder krank sind? Machen pflegende Angehörige Urlaub oder sind sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege und Betreuung gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für einen bestimmten Zeitraum je Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2013 können auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0, mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Interesse nehmen Sie dazu mit ihrer Krankenkasse und mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Christoph Neumann
Burgauenstraße 23
Leuna OT Horburg 06237
0151 – 420 263 78

Kurzzeitpflege in
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