Anfang November 2020 war die Skepsis in der Mitarbeiterschaft noch groß. Per Testverordnung der Bundesregierung wurden wir zur Durchführung von Corona Schnelltests verpflichtet. – Aber wer darf diese Tests durchführen? Medizinisches Fachpersonal haben wir in der Einrichtung nur wenig.
Die Testverordnung wurde für die Einrichtungen der Behindertenhilfe angepasst und so schulte unsere Betriebsärztin Frau Dr. Wasner die ersten Freiwilligen. Wir sind sehr dankbar, dass sich im Kolleg-innenkreis so viele dieser Herausforderung stellen. Inzwischen sind wir mit unserem ,,Test-Team“ von 41 Mitarbeitenden an jedem Standort sehr gut aufgestellt und können uns im Bedarfsfall auch gegenseitig aushelfen.
Die inzwischen monatlich circa 3.500 Testungen finden nach einem festgelegten Schema laut unserem Testkonzept statt. So können wir mit einem guten Gefühl in die Arbeit starten. Trotz allem entbinden die Tests nicht von den Hygieneregeln. Und Beschäftigte, die nicht getestet werden wollen, können nicht zur Arbeit gehen. Die Sicherheit und Vorsorge aller geht da einfach vor.
Ein negatives Testergebnis besagt schließlich nur, dass die getestete Person zum Zeitpunkt der Testung nicht ansteckend war.
Dank der Umsicht aller greift unser Test- und Hygienekonzept. Ein positiver Test, wie letztens bei einem externen Handwerker ist daher die Ausnahme. Was traurig für ihn war, uns jedoch zeigt, dass sich der Aufwand lohnt.
Dank der guten Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Merseburg erhielten wir gute Hinweise zu den Hygienemaßnahmen. Hier ist trotz der Mehrbelastung in der Corona-Pandemie immer ein offenes Ohr für Fragen. Inzwischen ist, was die Testungen angeht, in der Stiftung eine gewisse Routine eingekehrt.
Ein nächster Schritt in Richtung Normalität sind die zu erwartenden Corona-Impfungen.