Aktuelle Besuchsregelung

Liebe Angehörige, Betreue`*innen und Freund*innen,

am 11. Dezember 2020 hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt die Vierte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (nachfolgend „Verordnung“ genannt) beschlossen. Diese Verordnung tritt ab 14. Dezember 2020 in Kraft. Insbesondere wird in § 9 Abs. 3 der Verordnung festgelegt, dass jeder Bewohner einer Einrichtung täglich von höchstens einer Person Besuch erhalten darf. Der Zutritt darf nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden. Dem PoC-Antigen-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden ist. “Der erforderte Test kann durch die Stiftung Samariterherberge durchgeführt werden. Hierfür bitten wir Sie sich vorab telefonisch in den entsprechenden Wohnbereichen anzumelden, damit wir geschultes Personal entsprechend einplanen können. An den jeweiligen Standorten der Besonderen Wohnformen stehen folgende Räumlichkeiten für Besuche zur Verfügung:

  • für die Wohnbereiche in Horburg in den Räumen des Erdgeschoss
  • für die Wohnbereiche in Bad Dürrenberg im Mehrzweckraum

Insofern es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie die vorausgefüllte Checkliste für Besucher*innen mitzubringen und den Belehrungsbogen für Besucher*innen zu beachten und zu befolgen.

Besuchsfahrten über Weihnachten und die Feiertage sind möglich. Wir haben dazu ein Testkonzept für Corona-Schnelltests erstellt. Dieses Konzept besagt, dass bei Rückkehr von Klient*innen, die länger als 5 Tage abwesend waren, in unsere besonderen Wohnformen ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) durchgeführt wird. Dennoch bitten wir insgesamt auf die Reduzierung von Kontakten für das Wohl aller zu achten. Gern können Sie auch weiterhin die Kontaktmöglichkeiten per Telefon und/oder Brief/Post nutzen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine segensreiche Adventszeitund ein Frohes Fest.Bleiben Sie gesund!Katja Künzel(Leiterin der Wohnbereiche)