Preise für die Betreuungskosten

Fahrdienst

Sie kommen nicht selbstständig zu einem unserer Angebote und haben niemanden, der Sie fährt?
Wir können Sie nach Absprache von Zuhause abholen und wieder nach Hause bringen.
Beachten Sie aber, dass die Fahrtzeit auch Betreuungszeit ist und wir dafür Betreuungskosten erheben.

Betreuungskosten

– Einzelbetreuung: 25 € pro Stunde
– Gruppenbetreuung: 15 € pro Stunde
Wir berechnen je angefangene Viertelstunde. (Anerkannte Preise nach § 4 (4) PflBetrVO)

Wie können die Betreuungskosten finanziert werden?

Die Kosten setzen sich aus: Betreuungskosten + Sachkosten zusammen.
Die Betreuungskosten sind Personalkosten der Samariterherberge und die Sachkosten entstehen z. B. aus Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren, Materialkosten etc.

Es gibt Möglichkeiten, die Betreuungskosten finanzieren zu lassen.
Die Kosten dafür können die Pflegeversicherung oder das Sozialamt übernehmen.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, bitte lesen Sie den 1. Absatz.
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, aber Eingliederungshilfe vom Sozialamt erhalten, lesen Sie bitte den Absatz 2.
Wenn Sie das Persönliche Budget erhalten, lesen Sie bitte Absatz 3.

Als Inhaber*in eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich.
Dieser muss bei der Pflegeversicherung nicht vorher beantragt werden.
Sie bezahlen unsere monatlichen Rechnungen für Betreuungskosten zunächst an uns.
Und reichen diese Rechnungen dann bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Diese wird Ihnen dann das Geld rückerstatten.
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht und Sie können unverbrauchtes Geld mit ins nächste Kalenderjahr nehmen.
Das Geld muss in der Regel bis zur Mitte des Folgejahres dann aber verbraucht werden.

Reicht der Entlastungsbetrag nicht für das ganze Jahr aus?
Und haben Sie mindestens den Pflegegrad 2 und werden seit mindestens ½ Jahr häuslich betreut?

Dann haben Sie die Möglichkeit, die Betreuungskosten über die Verhinderungspflege zu finanzieren.
Das Modell der Verhinderungspflege ermöglicht es, dass Sie stundenweise von uns betreut werden können.
Sie können bis zu 8 Stunden täglich unsere Einzel- oder Gruppenangebote nutzen, ohne dass Ihnen das Pflegegeld gekürzt wird.
Pro Jahr haben Sie Anspruch auf 1612 €. Allerdings verfällt dieses Geld, wenn Sie es nicht in einem Kalenderjahr verbrauchen.
Sie müssen das Geld für die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragen, müssen dafür aber keine bestimmten Gründe angeben.
Die Abrechnung der Verhinderungspflege erfolgt.

  • Sie reichen unsere Rechnung, die Abrechnung und den Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung ein und diese erstattet Ihnen die Kosten.
  • Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegeversicherung über die Bedingungen von Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
  • Oft haben die Pflegeversicherungen schon Vordrucke für die Beantragung/Abrechnung der Leistungen.
  • Machen Sie sich Kopien von den Originalen, die Sie bei der Pflegeversicherung einreichen.
  • Wenn Sie möchten, ist es auch möglich, dass Sie uns eine Abtretungserklärung unterschreiben und wir regeln die Abrechnung mit der Pflegeversicherung für Sie.
  • Wir haben eine Anerkennung vom Land Sachsen-Anhalt und dürfen solche Betreuungskosten mit den Pflegeversicherungen abrechnen.
  • Offiziell nennen sich unsere Betreuungsangebote Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Seit 2020 gibt es die Leistungen zur Sozialen Teilhabe(§§ 76 u. 113 SGB IX).
Über diese Leistungen des Eingliederungshilferechts können Sie die Betreuungskosten für die Angebote der Offenen Dienste finanzieren.
Sie müssen dazu einen Antrag auf sogenannte Assistenzleistungen(§ 78 SGB IX)bei Ihrem Sozialamt stellen.
Und in Ihrem Teilhabeplanverfahren können Sie dann Ihre Wünsche äußern.
Sie wählen selbst aus, wer die Assistenzleistung erbringt, in unserem Fall die Offenen Dienste der Samariterherberge.
Da dieses Verfahren in Deutschland neu ist, empfehlen wir das vorher mit unserer koordinierenden Fachkraft abzusprechen.

Wenn Sie an unseren Angeboten teilnehmen wollen, besprechen Sie das mit Ihrer gesetzlichen Vertretungsperson oder Sachbearbeiter*in vom Persönlichen Budget und äußern Sie Ihre Wünsche.

Christoph Neumann
Burgauenstraße 23
Leuna OT Horburg 06237
0151 – 420 263 78